Bewerbung

Bewerbungsfristen für den Transnational German Studies (TNGS) Masterstudiengang und Erasmus Mundus Joint Masters (EMJM) Stipendien

1. Phase (für TNGS-Bewerbungen mit EMJM-Stipendien):

05. Dezember 2023 – 28. Februar 2024

2. Phase (für TNGS-Bewerbungen ohne EMJM-Stipendien):

15. April – 16. Juni

Hier gelangen Sie direkt zum Bewerbungsportal für TNGS-Studienplätze und EMJM-Stipendien

Restplatzvergabe

Eine eventuelle Restplatzvergabe (ohne EMJM-Stipendium) erfolgt bis 16. Juni 2024.

Bitte beachten Sie das Terminkalender der Fakultät.

Informationen zum Erasmus Mundus-Stipendium

Das Erasmus Mundus-Stipendium ist ein Zuschuss, der Reisekosten, Visumsgebühren, Einrichtungs- und Aufenthaltskosten abdeckt. Es wird auf der Grundlage monatlicher Einheitskosten (von 1.400 €/Monat) für den gesamten Zeitraum berechnet, den der eingeschriebene Stipendiat benötigt, um das Studienprogramm abzuschließen. Für den TNGS EMJM umfasst dieser Zeitraum (entsprechend den Anforderungen des gemeinsamen TNGS-Masterstudiengangs, inkl. Kurse, Forschungsarbeiten, Praktikumsaktivitäten sowie der Erstellung und Verteidigung der Masterarbeit) 24 Monate. In diesem Zeitraum kann das Stipendium nur an Vollzeitstudierende vergeben werden.
Das Stipendium wird wie folgt berechnet: 1.400 €/Monat x 24 Monate = insgesamt 33.600 € pro Stipendium. Für die zweite TNGS-EMJM Kohorte (2023/24-2024/25) werden voraussichtlich 15 EMJM-Stipendien an Studierende aus der ganzen Welt vergeben. Studierende, die bereits ein Stipendium für einen EMJM erhalten haben, können kein weiteres Stipendium im Rahmen des EMJM-Programms beantragen.

TNGS-Studium ohne Erasmus Mundus-Stipendium

Im Prinzip erhalten auch alle TNGS-Studierende ohne ein EMJM-Stipendium Zuschüsse, die die TNGS-Studiengebühren und die für den TNGS-Studiengang notwendigen Reisekosten (ggf. auch Versicherungskosten) decken sollen.

Bewerbungs­voraus­setzungen für den TNGS-Masterstudiengang

1. Nachweis eines Bachelorabschlusses in den Geistes- oder Kulturwissenschaften

Der Studienabschluss muss einen Anteil von mindestens 50 ECTS-Leistungspunkten (LP) im Fach Germanistik/German Studies aufweisen. Sofern der Studienabschluss keine ECTS-Leistungspunkte ausweist, ist ein äquivalenter Umfang nachzuweisen.

2. Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens

Es ist der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens zu erbringen. Der Nachweise des B2-Niveaus kann erbracht werden durch: das Deutsche Sprachdiplom der KMK – Stufe zwei – (DSD II), das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH 1), das Goethe-Zertifikat B2 (in allen Varianten), telc Deutsch B2, das TestDaF-Zertifikat mit mindestens vier Teilqualifikationen auf dem Niveau TDN 3, das Österreichische Sprachdiplom (ÖSD) B2, eine bestandene Feststellungsprüfung im Fach Deutsch an einem Studienkolleg an einer Fachhochschule. Der Nachweis über die Deutschkenntnisse darf zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses nicht älter als drei Jahre sein.

3. Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens

Es ist der Nachweis von englischen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens zu erbringen. Der Nachweis des B1-Niveaus kann erbracht werden durch: Hochschulzugangsberechtigung, die an einer englischsprachigen Bildungseinrichtung erworben wurde, Studienabschluss in einem englischsprachigen Studiengang, Preliminary English Test (PET; University of Cambridge) oder höheres Niveau, IELTS (International English Language Testing System), mindestens 4,0 Punkte, TOEFL (Test of English as a Foreign Language), 127 (computer-based test, CBT), 43 (internet-based test, IBT), 443 (paper-based test, PBT), Telc English B1. Der Nachweis über die Englischkenntnisse darf zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses nicht älter als drei Jahre sein.

4. Motivations-/ Empfehlungsschreiben

Bewerber:innen benötigen ein Begleitschreiben (mit Angaben zur Motivation sowie zu zukünftigen Karriereplänen) und ein Empfehlungsschreiben einer Professorin/Dozentin bzw. eines Professors/Dozenten der Germanistik.

5. Sum-up: Welche Unterlagen müssen Sie auf das Bewerbungsportal der Universität Porto hochladen?

  • Amtlich beglaubigte Kopie Ihres Hochschulzeugnisses
  • Amtlich beglaubigte Kopie Ihres ‚Transcript of Records‘ (mit Angaben zu Ihren Studienleistungen, ECTS-Leistungspunkten und Noten)
  • Beide Sprachzertifikate von oben genannten Institutionen
  • Kopie Ihres Reisepasses oder EU-Personalausweises
  • Begleitschreiben (mit Angaben zur Motivation sowie zu zukünftigen Karriereplänen) (auf Deutsch!)
  • Empfehlungsschreiben einer Professorin / Dozentin bzw. eines Professors / Dozenten der Germanistik
  • Lebenslauf (CV)

Alle Unterlagen (mit Ausnahme der Motivations- und Empfehlungsschreiben sowie des Deutsch-Sprachzertifikats) sollten in englischer Sprache verfasst sein. Es ist möglich, dass Sie weitere Unterlagen hochladen müssen, die hier nicht aufgeführt sind: Folgen Sie immer den Anweisungen auf der Website der Fakultät!

Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen zu Bewerbungsvoraussetzungen, zum Bewerbungsverfahren und zu Kosten des Studiengangs sehen Sie bitte im „Downloads“-Bereich dieser Website nach oder wenden Sie sich an den transnationalen Koordinator des Studiengangs (meal@letras.up.pt).